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Stichwort English Beschreibung
PCP (Pentachlorphenol) PCP (pentachlorphenol) PCP (Pentachlorphenol) wurde lange als Holzschutzmittel eingesetzt. Herstellung und Inverkehrbringen von PCP sind in Deutschland seit 1989 verboten. Der Stoff gilt als krebserregend und reichert sich bei Abgabe in die Natur in der Nahrungskette an. Bis vor einiger Zeit existierte ein Grenzwert laut der sogenannten MAK-Liste (Maximale Arbeitsplatzkonzentration) von 50.000 ng/m3 PCP für Luft am Arbeitsplatz. Dieser Grenzwert gilt nicht mehr, seit PCP als krebserzeugend eingestuft wurde. Unbedenkliche Mindestwerte gibt es nicht; je länger die Einwirkzeit ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung auch bei geringer Konzentration. Für Wohnräume sind darüber hinaus Grenzwerte für Industriearbeitsplätze nicht anwendbar.

Werden in einer Wohnung mit PCP belastete Holzteile festgestellt (zum Beispiel durch das Einsenden einer Probe an die Stiftung Warentest), sollten die Holzteile umgehend ausgetauscht oder, wenn dies baulich unmöglich ist, luftdicht umhüllt werden.